Mitbestimmt statt fremdbestimmt!
Studentische Gremien...und was sie eigentlich machen...oder wer die Qual hat, hat die Wahl
Verfasste Studierendenschaft (VS)
Die verfasste Studierendenschaft besteht aus allen an der Fachhochschule immatrikulierten Studierenden. Sie ist eine rechtsfähige Teilkörperschaft der Hochschule mit dem Recht der Selbstverwaltung. Die Verfasste Studierendenschaft ist damit die einzige legitimierte direkte Vertretung der Studierenden und unterliegt als Studierendenvertretung nicht länger den Beschränkungen, sich zu wichtigen Themen nicht äußern zu dürfen. Die Studierenden können somit an der Selbstverwaltung der Hochschule mitwirken, insbesondere in den ständigen Kommissionen für Lehre und Studium. Sie verfügen ebenfalls über eine Finanzhoheit, die ihnen erlaubt, von ihren Mitgliedern Beiträge zu erheben, um ihren Vertretungsaufgaben nachzukommen.
Die Vollversammlung (VV)
Die VV setzt sich aus allen teilnehmenden Studierenden der Fachhochschule zusammen. Innerhalb einer VV werden Beschlüsse, welche die Studierendenschaft betreffen durch Mehrheitswahl getroffen. Grundlegende Entscheidungen über (hochschul-politische) Themenkomplexe, aber auch zum Semesterticket werden hier diskutiert und gefällt. Vollversammlungen finden mindestens einmal im Semester - unregelmäßig und durch Aushänge in den Fakultäten angekündigt - statt und dienen der Verbreitung von Informationen und der Diskussion innerhalb der Studierendenschaft. Nicht bei der Gremienwahl wählbar.
Das Studierenden Parlament (StuPa)Das StuPa
wird von allen Studierenden der Fachhochschule gewählt und besteht aus maximal 25 Mitgliedern. Zu den Aufgaben des StuPa gehört die Wahl der Mitglieder des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) und die Kontrolle der Arbeit des AStA. Das StuPa setzt sich aus mehreren Arbeitsgruppen zusammen und beschließt den Haushalt und Satzungsänderungen der verfassten Studierendenschaft. In der Vergangenheit bestand außerdem eine Zusammenarbeit zwischen dem StuPa und dem AStA. StuPa-Sitzungen finden regulär einmal im Monat statt. Bei der Gremienwahl wählbar.
Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA)
Der AStA ist ein fakultätsübergreifendes Organ der Selbstverwaltung der Studierendenschaft. Hier werden die Gelder der Studierendenschaft verwaltet und an Gruppen und Projekte weiter geleitet. Es bestehen Referate zu den Themen BAföG, Soziales, Hochschulpolitik ex- und intern, Öffentlichkeitsarbeit, Semesterticket, Kultur etc. Der AStA übernimmt die Vertretung der Interessen der Studierendenschaft sowohl innerhalb der Hochschule als auch zu allgemeinpolitischen Themen. Außerdem finanziert der AStA diverse Veranstaltungen zur Bereicherung der Kulturlandschaft in den Standorten. Die AStA-Sitzungen finden einmal wöchentlich statt. Nicht bei der Gremienwahl wählbar.
Der Fachschaftsrat (FSR)
Die Fachschaftsräte leisten größtenteils Arbeit im Bezug auf die eigene Fakultät. Sie repräsentieren die Studierenden der jeweiligen Studiengänge. Als Teil der verfassten Studierendenschaft können sie sich mit fakultätsinternen Problemlagen, beispielsweise der Lehre oder des organisatorischen Ablaufs befassen, aber auch Prozesse in der Hochschule und Gesellschaft kritisch begleiten und Stellung nehmen. Die Arbeit der Fachschaftsräte wird durch aktive Mitglieder bestimmt. Die Ausgestaltung der Tätigkeiten eines Fachschaftsrates verändert sich mit der Zusammen- und Zielsetzung der vertretenen Studierenden. Die Fachschaftsräte setzen sich aus 5 Studierenden zusammen. Eine Ausnahme stellt der FSR BAU in Hildesheim mit 7 Mitgliedern dar. Fachschaftsrat-Sitzungen finden regulär einmal wöchentlich statt. Bei der Gremienwahl wählbar.
Der Senat
Der Senat nimmt Stellung zu grundsätzlichen Fragen des Hochschulbetriebes und beschließt die Grundordnung und weitere Ordnungen, den Hochschulentwicklungsplan, sowie den Frauenförderplan.
Der Senat ist zuständig für die Wahl und Abwahl der Mitglieder des Präsidiums. Das Präsidium ist dem Senat rechenschaftspflichtig.
Dem Senat gehören unter Vorsitz der Präsidentin oder des Präsidenten 19 stimmberechtigte Mitglieder an, sowie – ohne Stimmrecht – Mitglieder des Präsidiums, der/die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte und die DekanInnen der Fakultäten. Die stimmberechtigten Mitglieder setzen sich aus 10 ProfessorInnen, 3 wissenschaftlichen MitarbeiterInnen, 3 Studierenden und 3 MitarbeiterInnen aus Technik und Verwaltung zusammen. Der Senat bildet je eine Kommission für die Aufgabenbereiche Forschung, Frauenförderung und Gleichstellung, Haushalt, Hochschulentwicklungsplan, sowie Lehre und Studium. Außerdem kann der Senat weitere Kommissionen einsetzen. Die Senat-Sitzungen findet regulär einmal im Monat statt. Bei der Gremienwahl wählbar.
Der Fakultätsrat (FKR)
Ein Fakultätsrat (FKR) ist das Parlament aller Studiengänge der Fakultät. Im FKR sitzen 13 Mitglieder: 7 DozentInnen, 2 MitarbeiterInnen aus Technik und Verwaltung, 2 wissenschaftliche MitarbeiterInnen, sowie 2 Studierende. Die Mitglieder werden von ihrer jeweiligen „Statusgruppe“ gewählt, das heißt die Studierenden wählen ihre Vertreter, die DozentInnen ihre Vertreter etc.
Der FKR wählt die DekanInnen, beruft die Kommissionen der Fakultät und deren Mitglieder und entscheidet unter anderem über grundsätzliche Fragen in der Lehre, über Änderungen der Studien- oder Prüfungsordnung und über die Berufung neuer DozentInnen. Um die studentischen Interessen innerhalb des FKR gut vertreten zu können, arbeiten die studentischen Mitglieder des FKR mit den jeweiligen Fachschaftsräten zusammen. Bei der Gremienwahl wählbar.